Aufgrund des reichen Nahrungsangebotes haben sich dieses Jahr die Wespenvölker gut entwickelt.
Bekämpfen Sie die Wespennester am oder im Gebäude mit Permanent Wespen- & UngezieferSchaum** oder Permanent Wespen TURBOSpray** an Stellen, wo sie dem Menschen gefährlich werden. Die beste Anwendungszeit ist morgens früh vor Beginn des Wespenfluges. Um Wespen vom Tisch weg zu locken, stellen Sie die Permanent WespenFalle auf. Alternativ vertreiben Sie Wespen vom Tisch mit dem Permanent UngezieferEisSpray.
Häufig stellt sich jedoch die Frage, ob man Wespen überhaupt bekämpfen darf. Es gibt sehr viele verschiedene Wespenarten bei uns. Fast alle belästigen Menschen und Haustiere nicht und interessieren sich auch nicht für unser Essen. Leider gibt es jedoch in Mitteleuropa zwei Wespenarten (Gemeine Wespe und Deutsche Wespe), die tatsächlich gefährlich für Menschen/Haustiere werden können. Diese beiden Arten sind in ihrem Bestand nicht gefährdet und sind überall zahlreich vorhanden. Sie nisten in Hohlräumen und interessieren sich für menschliche Nahrung. Grundsätzlich unterliegen alle wild lebenden Tiere dem allgemeinen Schutz des Gesetzes (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Der allgemeine Artenschutz bestimmt, dass Tiere nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen. Eine Vielzahl von Arten ist darüber hinaus besonders geschützt (Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung). Hummeln und Wildbienen, sowie Hornissen unterliegen diesem besonderen Schutz. Die Tiere dürfen nicht gefangen oder verletzt und ihre Nester nicht beschädigt oder zerstört werden (§ 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG). Die Deutsche Wespe und Gemeine Wespe hingegen unterliegen nur dem allgemeinen Schutz und dürfen dann bekämpft werden, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliegt. Ein vernünftiger Grund ist gegeben, wenn der Nestbau an Stellen beginnt oder sich ein Wespennest dort befindet, wo es unweigerlich zu Konflikten mit Menschen kommen wird, wie z.B. im/am Gebäude, an der Terrasse oder direkt am Fenster im Rollladenkasten. Hier besteht die Gefahr, dass Menschen beim Öffnen des Fensters oder Betätigen der Rollläden gestochen werden. In diesem Fall dürfen Sie das Wespennest bekämpfen. Hinten in Ihrem Garten dürfen jedoch keine Wespennester (unabhängig von der Art) bekämpft werden.