Verband der Gartenfreunde e.V.

Landkreis Saalfeld - Rudolstadt

Anerkannte Gemeinnützige Vereinigung zur Förderung des Kleingartenwesens

Wahlordnung

(Beschluss des Gärtnertages vom 13. April 1996 novelliert am 28.03.2009)

1. Grundlage der Wahlordnung bildet die Satzung des Kreisverbandes, speziell die § 4, 8, 10

und 11.

2. Für die Durchführung der Wahl ist eine Wahlkommission mit 1 bis 3 Mitgliedem zu wählen.

Diese Wahl wird durch den Tagungsleiter geleitet. Die Mitglieder der Wahlkommission dürfen

nicht Kandidat für ein Ehrenamt sein.

3. Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung. Soll eine geheime Wahl stattfinden, ist dies von mindestens einem Drittel der Delegierten über einen abstimmungsbedürftigen Antrag zu beschließen. Für die zu besetzenden Ämter können jeweils mehrere Mitglieder kandidieren.

4. Gewählt können nur Mitglieder werden. Die Wahldauer beträgt 4 Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Wahlamt.

5. Zum Vorsitzenden ist gewählt, wer von den Kandidaten die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Erreicht kein Bewerber die absolute Mehrheit, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, in dem die höchste Stimmenanzahl entscheidet.

6. In die weiteren Ämter ist gewählt, wer von den Kandidaten die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit und offener Funktion erfolgt eine Stichwahl.

7. Wahlablauf:

· Wahl des 1. Vorsitzenden

· Wahl der Vorstandsmitglieder

· Wahl der Delegierten zum Landesverbandstag

· Wahl der Buch- und Kassenprüfer

· Wahl der Schlichtungskommission (Optional)

8. Vorschläge zur Kandidatur werden gemacht von:

· den Delegierten

· den Mitgliedsvereinen

· dem Vorstand des Kreisverbandes

· durch das Mitglied selbst

9. Die Zustimmung des vorgeschlagenen Kandidaten ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl. Eine Wahl in Abwesenheit ist möglich, wenn der Vorschlag rechtens eingereicht wurde und die Zustimmung des Kandidaten schriftlich vorliegt.

  1. Die Kandidaten haben die Pflicht, Anfragen zu beantworten. Weiterhin sind sie berechtigt, ihre Vorstellungen über die Ausübung des Ehrenamtes, die Arbeitsweise und ihre Ziele in bis zu

5 Minuten darzulegen.

Rudolstadt, den 28.03.2009 Alexander Kral

1. Vorsitzender